Urteil: Bewährung statt Gefängnis nach Würge-Attacke am
Jungfernstieg
Am Landgericht Hamburg ist das Verfahren gegen einen 22-Jährigen abgeschlossen worden, der wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt war. Der Vorwurf des versuchten Totschlags wurde fallen gelassen. Das Urteil: Ein Jahr und zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung.
Der Vorfall ereignete sich im Marz 2024:
Auf der Zwischenebene des S-Bahnhofs Jungfernstieg griff der Angeklagte einen Mann an, würgte ihn bis zur Bewusstlosigkeit und ließ erst los, als ein Passant einschritt.
Doch damit nicht genug: Der Täter trat den bewusstlosen Mann, bevor er ihn später mit einem Faustschlag weiter verletzte. Der Geschädigte befar sh in potenzieller Lebensgefahr.
Nach einer ausführlichen Beweisaufnahme entschied das Gericht, dass keine Tötungsabsicht vorlag, sondern „nur“ eine gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung. Das Urteil: 1 Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewahrung ausgesetzt wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mathias von Lichtenfeld hat ein Studium im Bereich Journalismus absolviert und arbeitet hauptberuflich in einer renommierten Medienagentur. Neben seiner beruflichen Tätigkeit verfasst er regelmäßig Artikel für das Steindamm Magazin, in denen er über lokale Themen berichtet und seine journalistische Expertise einbringt.