Am 26. November beginnt vor dem Hamburger Landgericht der Prozess gegen André G. (39), der im Juni bei einem Fan-Marsch auf der Reeperbahn mit einem Schieferhammer und einem Molotow-Cocktail Polizisten angegriffen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchten Totschlag und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor.
Angriff auf Polizisten mitten im EM-Fantrubel
Der Vorfall ereignete sich während der Fußball-EM, als rund 40.000 niederländische Fans auf St. Pauli friedlich feierten. Plötzlich stürmte André G. mit einem Schieferhammer in der einen und einem Molotow-Cocktail in der anderen Hand auf Polizisten zu. Auf der Silbersackstraße forderten die Beamten den Mann auf, die Waffen niederzulegen. Zunächst schien er einzulenken und warf den Hammer zu Boden – doch dann griff er zum Brandsatz.
Ein Zivilpolizist gab Warnschüsse in die Luft ab, doch André G. ließ sich nicht aufhalten. Als er das Feuerzeug zücken wollte, schoss ein Beamter ihm ins Bein, um Schlimmeres zu verhindern. Der Angreifer wurde festgenommen und medizinisch versorgt.
Sieben Anklagepunkte, darunter versuchter Totschlag
Die Staatsanwaltschaft wirft André G. insgesamt sieben Straftaten vor. Schwerwiegendster Vorwurf: versuchter Totschlag in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Nach Auffassung der Ermittler hätte der Angriff tödlich enden können, hätte die Polizei nicht rechtzeitig eingegriffen.
Weitere Anklagepunkte betreffen das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. G. soll in einer Herrentoilette ein Hakenkreuz und den Schriftzug „A.C.A.B“ („All Cops Are Bastards“) geschmiert haben.
Psychische Probleme und vorherige Vorfälle
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft leidet André G. seit Jahren an schweren psychischen Problemen. Er wurde mehrfach in die Psychiatrische Klinik Lüneburg eingewiesen, jedoch immer wieder entlassen. Bereits vor drei Jahren soll er Polizisten bedroht haben. Der Angriff auf St. Pauli wurde möglicherweise im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen.
Hausdurchsuchung brachte kaum Hinweise
Nach dem Vorfall durchsuchte die Polizei das Haus von André G. in Buchholz (Niedersachsen), wo er mit seiner Mutter lebte. Dort fanden die Ermittler lediglich einige Unterlagen, die jedoch keinen Bezug zur Tat hatten.
Prozessbeginn unter strengen Sicherheitsvorkehrungen
Der bevorstehende Prozess wird mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Für die Polizei war der Angriff ein klarer Fall von Lebensgefahr: „Das schnelle Eingreifen unserer Beamten hat eine Katastrophe verhindert“, so ein Sprecher.
Ob André G. aufgrund seines psychischen Zustands überhaupt schuldfähig ist, wird nun das Gericht klären müssen. Der Prozess soll Licht in die Hintergründe der Tat und die Motive des Angeklagten bringen.
