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Islamisches Zentrum Hamburg verboten: Ausweisung des ehemaligen Leiters und weitere Konsequenzen

HamburgIslamisches Zentrum Hamburg verboten: Ausweisung des ehemaligen Leiters und weitere Konsequenzen
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Lesedauer 4 Minuten

Das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) und die Beschlagnahmung der berühmten Blauen Moschee Ende Juli markierten einen entscheidenden Schritt gegen den Einfluss proiranischer Akteure in Deutschland. Nun folgen weitere Maßnahmen: Der ehemalige Leiter des IZH, Mohammad Hadi Mofatteh, wurde zur Ausreise aufgefordert und muss Deutschland innerhalb der nächsten Tage verlassen.

Ausweisungsverfügung und drohende Abschiebung

Fünf Wochen nach dem Verbot des IZH hat die Hamburger Innenbehörde dem ehemaligen Leiter des Zentrums eine Ausweisungsverfügung zugestellt. Mohammad Hadi Mofatteh, der seit 2018 das IZH leitete, wird aufgefordert, das Land innerhalb von 14 Tagen zu verlassen. Sollte er dieser Anordnung nicht nachkommen, droht ihm die Abschiebung auf eigene Kosten. Darüber hinaus wurde ihm eine Wiedereinreisesperre erteilt: Sollte er versuchen, nach Deutschland zurückzukehren, riskiert er bis zu drei Jahre Haft.

Die Innenbehörde äußerte sich zunächst nicht dazu, ob sich Mofatteh noch in Deutschland aufhält. Der Radiosender NDR 90,3 hatte über die Ausweisung berichtet und beleuchtet damit ein weiteres Kapitel im Kampf gegen den extremistischen Einfluss des Iran in Europa. Mofatteh gilt als offizieller Vertreter des iranischen Revolutionsführers Ali Khamenei in Deutschland und soll enge Verbindungen zum iranischen Regime gepflegt haben.

Hamburgs Innensenator Andy Grote: „Kampf gegen islamischen Extremismus“

Für Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) ist die Ausweisung Mofattehs nach dem Verbot des IZH ein konsequenter Schritt im Umgang mit extremistischen Einflüssen. „Als oberster religiöser Vertreter des menschenverachtenden Regimes in Teheran ist seine Zeit in Deutschland abgelaufen. Wir werden den Kampf gegen den islamischen Extremismus weiter mit aller Härte führen und dabei auch alle aufenthaltsrechtlichen Mittel voll ausschöpfen“, erklärte Grote.

Dieser Schritt ist Teil eines umfassenderen Vorgehens gegen Akteure, die mit dem iranischen Regime in Verbindung stehen. Bereits Ende 2022 war der stellvertretende Leiter des IZH, Sejed Soliman Mussawifar, ausgewiesen worden. Mussawifar soll Verbindungen zur libanesischen Hisbollah-Miliz unterhalten haben, die seit 2020 in Deutschland verboten ist. Nachdem seine Beschwerde gegen die Ausweisung vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht abgelehnt wurde, musste auch er das Land verlassen.

IZH als „Propagandazentrum Irans in Europa“

Das Verbot des IZH durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am 24. Juli stellte das Zentrum als „bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa“ dar. Die offizielle Begründung lautet, dass das IZH als verlängerter Arm der iranischen Regierung agiere und verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Laut Faeser soll das Zentrum aktiv die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland verbreitet haben.

Das Verbot führte dazu, dass die Polizei Vermögen und Einrichtungen des Zentrums sowie fünf ihm zugeordneter Organisationen beschlagnahmte. Die Blaue Moschee, die vielen Hamburgern als architektonisches Wahrzeichen bekannt ist, wurde ebenfalls unter die Verwaltung des Bundes gestellt. Seitdem dürfen im IZH keine Veranstaltungen mehr abgehalten werden, was zu wiederholten Protesten seitens der Gemeinde geführt hat. Gläubige und Unterstützer des IZH versammeln sich seit Wochen zum Freitagsgebet vor der Blauen Moschee und fordern die Wiederöffnung des Gotteshauses.

Proteste und juristischer Widerstand gegen das Verbot

Die Reaktion auf das Verbot des IZH und die anschließende Beschlagnahmung der Blauen Moschee blieb nicht aus. Vertreter des IZH kündigten an, gerichtlich gegen das Verbot vorzugehen und sprachen von einer „Unterstellung“ durch die Behörden. Sie behaupten, dass das IZH keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolge und verwiesen darauf, dass die Moschee für viele Menschen ein wichtiger Ort religiöser Zusammenkunft sei.

Der juristische Kampf geht inzwischen bis zur höchsten Ebene: Beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) streben Vertreter des IZH derzeit eine Aufhebung des Verbots an, um die Moschee wieder öffnen zu können. Die Auseinandersetzung könnte sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen, wobei der Ausgang ungewiss bleibt. Dennoch bleibt das IZH zuversichtlich und will alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um das Verbot anzufechten.

Einfluss des Iran und die Sorge vor Extremismus in Europa

Das Verbot des IZH und die Ausweisung Mofattehs sind Teil eines größeren Trends, der auf die Eindämmung des iranischen Einflusses in Europa abzielt. Der Iran nutzt religiöse und kulturelle Institutionen wie das IZH, um seine politischen Ideologien zu verbreiten und Sympathisanten zu gewinnen. Die Schließung des IZH gilt als bedeutender Schritt, um diesen Einfluss zu schwächen und extremistische Tendenzen einzudämmen.

Die Bundesrepublik sieht sich zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, den Einfluss ausländischer Akteure, insbesondere aus dem Iran, einzuschränken. Bundesinnenministerin Faeser betonte, dass die Sicherheit und der Schutz der Verfassung höchste Priorität hätten und dass das Verbot des IZH ein Zeichen für die Entschlossenheit der deutschen Behörden sei, Extremismus jeder Art konsequent zu bekämpfen.

Kritik und Diskussion um die Schließung

Die Schließung des IZH und die Maßnahmen gegen Mofatteh sind nicht unumstritten. Einige Kritiker werfen den Behörden vor, einseitig gegen die muslimische Gemeinschaft vorzugehen und religiöse Freiheiten zu gefährden. Sie argumentieren, dass das Verbot und die Beschlagnahmung der Blauen Moschee auch die religiösen Bedürfnisse friedlicher Gläubiger beeinträchtigen, die keinerlei politische oder extremistische Absichten verfolgen.

Auf der anderen Seite befürworten viele die Entscheidung der Behörden und sehen darin einen wichtigen Schritt zur Wahrung der inneren Sicherheit. Die zunehmenden Spannungen zwischen proiranischen Akteuren und Sicherheitsbehörden in Deutschland haben eine öffentliche Debatte über die Grenzen der Religionsfreiheit und den Umgang mit extremistischen Strömungen ausgelöst. Insbesondere das Bundesinnenministerium sieht sich in der Verantwortung, auf jede Form von Extremismus entschieden zu reagieren.

Ausblick: Die Zukunft des IZH und der Blauen Moschee

Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die rechtliche Auseinandersetzung um das IZH und die Blaue Moschee weiterentwickelt. Sollte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot bestätigen, wäre das IZH offiziell aufgelöst und die Blaue Moschee dauerhaft unter staatlicher Verwaltung. Für die muslimische Gemeinschaft in Hamburg wäre dies ein tiefgreifender Einschnitt, da die Moschee nicht nur als religiöser Ort, sondern auch als sozialer Treffpunkt eine zentrale Rolle spielt.

Für Hamburgs Politik und Sicherheitsbehörden bleibt die Lage angespannt. Der Kampf gegen extremistische Einflüsse und der Schutz der inneren Sicherheit stehen weiterhin im Fokus. Die Ausweisung des ehemaligen Leiters des IZH zeigt, dass die Behörden bereit sind, alle rechtlichen Mittel zu nutzen, um extremistischen Organisationen den Boden zu entziehen. Die Schließung des IZH und die Maßnahmen gegen Mofatteh sind ein Signal an alle extremistischen Kräfte in Deutschland, dass deren Einfluss nicht toleriert wird.

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