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Sechs Jahre Haft: Brutaler Angriff auf Brüder an Hamburger U-Bahnstation

HamburgSechs Jahre Haft: Brutaler Angriff auf Brüder an Hamburger U-Bahnstation
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Lesedauer 3 Minuten

Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat einen 24-jährigen Mann wegen eines brutalen Angriffs auf zwei Brüder an einer U-Bahnstation zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Fall, der sich im vergangenen Jahr ereignete, hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine erneute Debatte über Gewalt im öffentlichen Raum entfacht.

Die Tat: Angriff ohne Vorwarnung

Der Vorfall ereignete sich im Sommer an der U-Bahnstation Schlump. Die beiden Brüder, 22 und 25 Jahre alt, waren gerade auf dem Heimweg, als sie plötzlich von dem später verurteilten Täter attackiert wurden. Ohne Vorwarnung schlug der 24-Jährige zunächst auf den älteren der beiden Brüder ein und fügte ihm schwere Kopfverletzungen zu. Anschließend ging er auch auf den jüngeren Bruder los, der versuchte, seinem Bruder zu helfen.

Laut Zeugenaussagen war der Angriff von extremer Brutalität geprägt. Der Täter soll mehrfach mit einem Gegenstand auf seine Opfer eingeschlagen haben, bevor er flüchtete. Beide Brüder mussten nach der Tat im Krankenhaus behandelt werden, einer von ihnen schwebte zeitweise in Lebensgefahr.

Die Ermittlungen

Dank Überwachungskameras und Zeugenaussagen konnte der Täter wenige Tage nach der Tat identifiziert und festgenommen werden. Bei seiner Festnahme zeigte er sich wenig kooperativ und machte zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft erhob schließlich Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags.

Das Urteil

Im Prozess vor dem Hamburger Landgericht zeigte sich der Angeklagte teilgeständig, bestritt jedoch die Tötungsabsicht. Die Richter sahen es jedoch als erwiesen an, dass der Täter zumindest den Tod eines der Opfer billigend in Kauf genommen hatte. In ihrer Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende Richterin von einer „hemmungslosen Gewalttat“, die nur durch das Eingreifen weiterer Passanten nicht noch schlimmere Folgen gehabt habe.

Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von sechs Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen. Sein Verteidiger kündigte jedoch an, die Möglichkeit einer Revision prüfen zu wollen.

Reaktionen

Der Fall löste nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit Diskussionen über die Sicherheit an öffentlichen Verkehrsknotenpunkten aus. Die Hamburger Verkehrsbehörde kündigte nach dem Vorfall an, die Überwachung an U-Bahnstationen weiter zu verstärken und die Präsenz von Sicherheitskräften auszubauen.

Auch in den sozialen Medien sorgte das Urteil für gemischte Reaktionen. Während viele die harte Strafe begrüßten, forderten andere noch strengere Maßnahmen gegen Gewalttäter im öffentlichen Raum. Angehörige der Opfer äußerten sich erleichtert über das Urteil, betonten jedoch, dass die seelischen und körperlichen Folgen der Tat noch lange anhalten würden.

Hintergründe weiter unklar

Über die genauen Motive des Täters herrscht weiterhin Unklarheit. Laut Angaben der Ermittler soll es sich nicht um einen geplanten Angriff gehandelt haben, sondern um eine Eskalation eines vorherigen Streits. Ob der Täter unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand, konnte im Verfahren nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Gewalt im öffentlichen Raum: Eine wachsende Herausforderung

Der Vorfall ist kein Einzelfall. Nach Angaben der Hamburger Polizei ist die Zahl der Gewaltvorfälle an öffentlichen Plätzen in den letzten Jahren gestiegen. Besonders U-Bahnstationen gelten als Brennpunkte, an denen es häufig zu Konflikten kommt. Experten fordern daher verstärkte Maßnahmen zur Prävention und eine stärkere Polizeipräsenz, um solche Taten in Zukunft zu verhindern.

Das Urteil gegen den 24-jährigen Täter setzt ein deutliches Signal gegen Gewalt im öffentlichen Raum. Es zeigt aber auch, wie groß die Herausforderungen im Umgang mit solchen Vorfällen bleiben. Während die Opfer nun versuchen, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen, bleibt die Frage nach wirksamen Maßnahmen gegen solche Taten weiterhin aktuell.

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